Sehr geehrter Herr Höger,
ich teile Ihren Unmut über solch ärgerliches, rücksichtsloses Verhalten, das selbstverständlich als Ordnungswidrigkeit gemäß der Reinhaltungs-Verordnung geahndet werden kann. In der Regel sind hier Bußgelder von 15 bis 75 Euro fällig; die maximale, durch Gesetz so bestimmte Höhe bei ganz besonders schweren Verstößen und mehrfachen Wiederholungstätern beträgt 1.000 Euro.
In Singapur wird, was man weltweit unter dem Begriff „Littering“ zusammen- fasst, nicht nur mit hohen Geldbußen geahndet, sondern u.U. gar mit drakonischen Prügelstrafen oder öffentlicher Demütigung. Das widerspricht nicht nur unserem Verständnis von Menschenwürde und Persönlichkeits- rechten; es widerspricht auch dem westlichen Wertekanon, der individuelle Freiheit vor Kontrolle und Überwachung stellt.
Nach unserer Erfahrung ist es wichtig und auch erfolgreich, hier eigenverantwortliches Handeln und bürgerschaftliches Engagement zu fördern. Die Stadt verfolgt deshalb weiter beharrlich ihr Ziel, mit einer sachlichen und problembewussten Öffentlichkeitsarbeit möglichst Viele anzusprechen, aufzuklären und für ein verantwortungs- und rücksichtsvolles Verhalten zu sensibilisieren.
Mit freundlichen Grüßen

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am 02. November 2013
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am 17. November 2013
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am 18. November 2013
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am 24. Dezember 2013
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