Sehr geehrte Frau Meyszies,
wie mir das zuständige Kreisverwaltungsreferat mitteilt, ist der von Ihnen geschilderte Sachverhalt hinsichtlich der Personengruppierungen, die während des diesjährigen Oktoberfestes im Umfeld der Theresienwiese liegen- gelassene Flaschen eingesammelt haben, bekannt. Bedürftige, die mit dem Pfandsammeln für sich oder für ihre Familie einen Beitrag zum Lebens- unterhalt erwirtschaften, sind im Stadtgebiet zunehmend zu beobachten. Dem Kreisverwaltungsreferat liegen jedoch keine Erkenntnisse über Störungen vor, die von diesem Personenkreis ausgehen.
Betteln unterliegt noch dem sog. Gemeingebrauch von öffentlichem Grund und ist daher per se nicht verboten. Die Ausnahme hiervon bilden die Münchener Altstadt-Fußgängerbereiche, in denen das Betteln satzungsgemäß in jeglicher Form verboten ist.
Anders zu betrachten ist aggressives und störendes Betteln oder Betteln durch z.B. organisierte Banden, da diese Bettelformen nicht mehr dem Gemein- gebrauch von öffentlichen Straßenflächen unterliegen. Diese Bettelformen werden auch konsequent bußgeldrechtlich verfolgt.
Sofern Sie durch aggressives Betteln konkret belästigt werden, scheuen Sie sich bitte nicht, die Polizei unter dem Notruf 110 zu verständigen. Entsprechende Anzeigen gegen aggressives Betteln nimmt die Polizei auf.
Mit freundlichen Grüßen!

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am 04. November 2013
1.
am 18. November 2013
2.
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