Sehr geehrte Frau Melte,
leider haben Sie mit Ihrer Einschätzung Recht: Frauen, die ihre Erwerbs- tätigkeit aufgrund von Erziehungszeiten unterbrochen haben, bekommen im Alter häufig nur eine niedrige Rente. Die durchschnittliche Rente von Frauen in Westdeutschland betrug 2012 lediglich 520 Euro.
Derzeit werden Frauen, die ab 1992 Kinder geboren haben, drei Rentenpunkte pro Kind auf ihrem Rentenkonto gut geschrieben. Mütter, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben erhalten dagegen nur einen Rentenpunkt. Die „Mütter- rente“ sieht vor, Müttern, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, einen oder zwei zusätzliche Rentenpunkte anzurechnen. Damit wäre zwar ein Beitrag zur Beseitigung der Ungleichbehandlung geleistet, diese Erhöhung würde aber bei Weitem nicht ausreichen, um die drohende Altersarmut von Frauen zu vermeiden. Ein Rentenpunkt entspricht aktuell monatlich brutto 28,14 Euro mehr Rente.
Die Stadt München setzt sich für die Erhöhung der Grundsicherung im Alter und die Wiedereinführung von einmaligen Bedarfen ein, um Anschaffungen wie beispielsweise einen neuen Kühlschrank oder Herd sowie medizinische Leistungen (z.B. Hörgeräte, Rollator, nicht verschreibungspflichtige Medikamente) von der Grundsicherung bezahlen zu können.
Die Landeshauptstadt München hat den Regelsatz für Grundsicherung im Alter freiwillig um 20 Euro erhöht und bietet darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Vermeidung und Linderung von Altersarmut wie beispielsweise Zuschüsse für Fahrtkosten oder kostenlose Treffpunkt- und Beratungsangebote.
Gerne informieren und beraten wir Sie in einem unserer Sozialbürgerhäuser persönlich über die Unterstützungsmöglichkeiten. Die Adresse des für Sie zuständigen Sozialbürgerhauses finden Sie unter www.muenchen.de, Stichwort „Sozialbürgerhaus“.
Um das Übel Alters- und Frauenarmut wirklich an der Wurzel packen zu können, sind vor allem Investitionen des Gesetzgebers in Beschäftigung und Qualifzierung und in Kinderbetreuung notwendig sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen, die ein angemessenes Einkommen ermöglichen. Deshalb fordert die Stadt vom Gesetzgeber auch die Einführung von Mindestlöhnen und die Einschränkung von Leih- und Zeitarbeit sowie von befristeten Beschäftigungsverhältnissen.
Mehr Information zum Thema Altersarmut finden Sie im Münchner Armutsbericht 2011 unter www.muenchen.de, Stichwort „Münchner Armutsbericht 2011“.
Mit freundlichen Grüßen

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am 27. Oktober 2013
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