Die Amtszeit von Oberbürgermeister Christian Ude endete nach über 20 Jahren am 30. April 2014.
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Politik und Verwaltung
"Zweitwohnungssteuergerechtigkeit"
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ude,
am 21.02.2013 hat eine einstündige Gerichtsverhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München über eine Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer stattgefunden.
Gegen Ende der Verhandlung hat die Richterin vorgeschlagen, dass wegen der offensichtlich ungerechten Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer der Billigkeitsparagraph zur Anwendung kommen könne.
Der städtische Vertreter hat dazu vor Gericht ausgesagt, er habe die ausdrückliche Anweisung seiner Vorgesetzten, dass der Billigkeitsparagraph nicht zur Anwendung kommen dürfe, da man bereit mehrere Bürger mit ähnlich ungerechten Zweitwohnungssteuerbescheiden abgezockt habe und ich daher aus "Steuergerechtigkeit" ebenfalls abgezockt werden müsse. Und weiter wörtlich: "dumm für Sie gelaufen, hahaha ".
Ich hätte gerne gewusst, ob Sie wirklich die Anweisung gegeben haben, dass der Billigkeitsparagraph bei Zweitwohnungssteuerstreitigkeiten nicht angewendet werden darf. Wenn ja dann frage ich mich wie Sie diese Anweisung mit Ihren hohen Ansprüchen zur "Bürgerfreundlichkeit" und "Eintreten für soziale Gerechtigkeit" vereinbaren können.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoppe
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am 04. September 2013
1.
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