Sehr geehrter Herr Wilmsmann,
gerne komme ich Ihrer Bitte nach, denn städtische Wohnungsleerstände sind ja aufgrund der äußerst angespannten Lage auf dem Münchner Wohnungs- markt wirklich nur schwer nachvollziehbar. Es gibt allerdings gute Gründe, warum dies nicht immer zu vermeiden ist.
So sind etwa bei Wohnungen, die sehr lange vermietet waren, häufig auf- wändige Instandsetzungsarbeiten nach dem Auszug des bisherigen Mieters erforderlich, um diese Wohnungen in einen zeitgemäßen Zustand zu versetzen. Allein die erforderlichen Ausschreibungen und die Koordination der eingeschalteten Firmen nimmt einige Zeit in Anspruch.
Muss gar das ganze Haus saniert werden, ist eine entscheidende Voraus- setzung zur Realisierung einer Sanierungsmaßnahme in der Regel der vollständige Leerstand des Objektes, was deshalb einen beträchtlichen zeitlichen Vorlauf bedingt. Vor Baubeginn ist es erforderlich, frei werdende Wohnungen nicht nachzuvermieten und die verbliebenen Mietparteien sozialverträglich in andere Wohnungen zu vermitteln.
Auch Anwesen, die für Gemeinbedarfszwecke, wie z. B. den Bau einer Kinderbetreuungseinrichtung oder eines Feuerwehrhauses vorgesehen sind, werden häufig nach dem Auszug von Mietern nicht mehr neu belegt.
Da eine Zwischennutzung der Wohnungen bis zum Beginn der Sanierungs- maßnahmen oder der Verwertung für Gemeinbedarfszwecke aufgrund des schlechten baulichen Zustandes nur noch durch kostenintensive Unterhalts- / Baumaßnahmen realisiert werden könnte, ist eine Renovierung einzelner Wohnungen für eine temporäre Nutzung wirtschaftlich meist nicht vertretbar.
Soweit aufgrund des Gebäudzustandes möglich, wird allerdings umgehend mit der Bewohnbarmachung einzelner Wohnungen zur Unterbringung Wohnungs- loser als Zwischennutzung begonnen. Die Belegung dieser Wohnungen erfolgt sukzessive und stets zeitnah nach der Fertigstellung.
In Fällen, in denen eine Bewohnbarmachung wirtschaftlich gar nicht mehr vertretbar ist, z.B. weil ein Gebäude aufgrund vorhandener Schäden bereits einsturzgefährdet ist oder aber in Kürze verwertet werden soll, erfolgen nur noch Sicherungsmaßnahmen.
Während der Freistaat Bayern allein in diesem Jahr rund 8.000 staatliche Wohnungen veräußert und die Mieter dem Marktgeschehen ausgeliefert hat, ist es der Stadt in meiner Amtszeit gelungen, den städtischen Wohnungs- besitz von rund 40.000 auf 60.000 Wohnungen aufzustocken. Der Leerstand eines verschwindend kleinen Prozentsatzes dieses Bestands ist aus den genannten Gründen leider unvermeidbar. Die Alternative wäre, alle Mieter eines sanierungsbedürftigen Hauses gleichzeitig zwangsweise zu räumen oder aber auf Sanierungen zu verzichten – beides kommt für die Stadt nicht in Betracht.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Ude

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am 15. Juli 2013
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