Sehr geehrte Frau Ersch,
zunächst möchte ich Ihnen mein großes Bedauern darüber ausdrücken, dass Ihnen durch einen Fehler städtischer Mitarbeiter Unannehmlichkeiten entstanden sind.
Für Schadensfälle verfügt die Landeshauptstadt München über eine Haftpflichtversicherung bei der Allianz. Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist es deshalb leider nicht möglich, dass städtische Dienststellen der Entscheidung der Versicherung vorgreifen und etwa in Vorleistung für offene Rechnungen der Geschädigten gehen. Fragen hinsichtlich der Schadensabwicklung müssen deshalb bitte mit den Ansprechpartnern bei der Allianz geklärt werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Städtischen Friedhöfe München werden jedoch ihr Möglichstes tun, Ihnen im Rahmen der geltenden Vorschriften weiterzuhelfen und Ihnen einen Großteil der nötigen Arbeiten abzunehmen. Ich darf Sie an dieser Stelle auch auf die Schreiben der Städtischen Friedhöfe München verweisen, die Sie in diesem Zusammenhang bereits erhalten haben.
Bitte zögern Sie nicht, sich vertrauensvoll an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Städtischen Friedhöfe München zu wenden, wenn Ihrerseits noch weiterer Klärungsbedarf besteht.
Mit freundlichen Grüßen

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