Sehr geehrter Herr Soydan,
Sie hatten sich mit Ihrem Anliegen auch direkt an die OB-Bürgerberatung im Münchner Rathaus gewandt und von mir bereits über diesen Weg am 03.06.2013 eine Antwort erhalten, aus der ich im Folgenden zitieren darf:
„Ich freue mich sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass die von Ihnen geplante Einrichtung hinsichtlich der Nutzungsart positiv beurteilt und der beantragte Vorbescheid mittlerweile durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung auch entsprechend erteilt worden ist.
Die von Ihnen vorgesehene Erschließung über die Planegger Straße konnte aus naturschutzrechtlicher Sicht nicht hingenommen werden, weil diese komplett im Landschaftsschutzgebiet liegt und dadurch wertvoller und erhaltenswerter Baumbestand gefährdet würde. Dabei war vor allem zu berücksichtigen, dass bereits eine bestehende Erschließung über die Engelbertstraße vorhanden ist.
Im Ergebnis lässt sich Ihr Vorhaben auf Basis der bisherigen Erschließungssituation trotzdem realisieren.“
Mit freundlichen Grüßen

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am 06. April 2013
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am 16. April 2013
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