Die Amtszeit von Oberbürgermeister Christian Ude endete nach über 20 Jahren am 30. April 2014.
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Politik und Verwaltung
Ungerechte Umlegung von Straßenreinigungsgebühren
Sehr geehrter Herr Ude,
ich würde Ihnen gern eine Frage zu den Gebühren der Straßenreinigung stellen.
Meine Wohnung liegt in der Innenstadt im Angerviertel in einer Fußgängerzone. Nach der Neuerung der Gebührenordnung 2011 ist das Grundstück nun in Reiningungsklasse S eingeteilt. Daraus ergibt sich für unseren Haushalt eine Nebenkostennachzahlung von ca. 600€.
Im Angerviertel und anderen starkt frequentierten In-Vierteln gibt es sicherlich mehr zu reinigen als irgendwo am ruhigen Stadtrand. Nun sind aber die Verursacher der Verschmutzung wohl nicht primär die Anwohner selbst sondern in besonderem Maße Besucher (Touristen, Restaurant-/Kneipengäste).
Ich fühle mich als Anwohner finanziell ungerecht behandelt, wenn ich - salopp gesagt - für den Dreck anderer Leute zahlen muss.
Nach meinem Verständnis sollten entweder alle Münchner gleichermaßen an den Kosten beteiligt werden, oder aber die Nutznieser der Stadtteil-Besucher (z.B. das Restaurant in unserem Haus oder das Geschäft um die Ecke) zur Kasse gebeten werden.
Mir ist bekannt, dass nach §3 Straßenreinigungs- und –sicherungsverordung die Anwohner verpflichtet sind die Gebühren zu tragen.
Wie lässt es sich begründen, dass ich höhere Straßenreinigungsgebühren zahlen muss als ein Bewohner eines ruhigen Stadtteils?
Ich freue mich über Ihre Antwort und verbleibe mit
freundlichen Grüßen
Oliver Blume
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