Sehr geehrter Herr Drubel,
in der Tat hat der erfreuliche Anstieg des Radverkehrs in den letzten Jahren dazu geführt, dass es inzwischen an manchen Stellen auch Parkplatzprobleme für Fahrräder gibt.
Damit künftig an neuen Gebäuden von Anfang an genügend geeignete Abstellmöglichkeiten mit geplant und hergestellt werden, hat der Münchner Stadtrat eine Fahrradabstellplatzsatzung verabschiedet, die am 1.1.2013 in Kraft tritt. Dadurch werden die Grundstücksbesitzer künftig verpflichtet, analog der schon geltenden Satzung für Kfz-Stellplätze auch eine ausreichende Zahl an Fahrradabstellplätzen auf dem eigenen Grundstück nachzuweisen.
Bei Wohngebäuden im Bestand ist es zunächst die Aufgabe der Eigentümer- innen und Eigentümer, auf privaten Flächen, wie z.B. im Keller, in Hofzufahrten oder im Innenhof, Fahrradabstellmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Hierzu erarbeitet das Referat für Stadtplanung derzeit den Leitfaden "Platz für's Rad" mit Vorschlägen, Beispielen und Tipps, der Anfang Oktober erscheint und dann beispielsweise im PlanTreff in der Blumenstraße 31 oder unter www.muenchen.de/verkehrsplanung erhältlich sein wird.
Um den Radlerinnen und Radlern am Ziel Abstellmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen und vor allem auch die Fußwege von abgestellten Rädern zu entlasten, hat die Stadt in Bereichen mit besonderem Abstellbedarf - wie Stadtteilzentren, vor öffentlichen Gebäuden oder Schulen - nach dem "Fahrradstellplatzkonzept" allein seit 2009 rund 2.500 zusätzliche Fahrradabstellplätze geschaffen. Entsprechend dem Grundsatzbeschluss "Radverkehr in München" wird dieses Konzept fortgeschrieben. Wo sonst keine geeigneten Flächen zur Verfügung stehen, werden hierfür auch Kfz-Stellplätze umgewandelt.
Da jedoch vor allem für die Bewohnerinnen und Bewohner und den Wirtschaftsverkehr auch Parkplätze für Kraftfahrzeuge notwendig sind, muss die Möglichkeit der Stellplatzumwandlung in jedem Einzelfall sorgfältig abgewogen werden. Überdachte Fahrradstellplätze können wegen der deutlich höheren Kosten, der Beeinträchtigung des Stadtbildes und des höheren Aufwands für Reinigung und Unterhalt in der Regel nur an S- und U-Bahnhaltestellen errichtet werden.
Mit freundlichen Grüßen

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am 16. Juli 2012
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