Sehr geehrte Frau Nagel,
Tagesheime sind Einrichtungen für Schulkinder zur Betreuung in der unterrichtsfreien Zeit. Aufgabe des Tagesheimes ist es dabei u.a., einen engen pädagogischen Verbund zwischen der jeweiligen Schule und dem Tagesheim im Sinn einer Ganztagsschule anzustreben.
Deshalb ist für den Besuch eines Tagesheimes zwingende Voraussetzung, dass das Kind auch in der zugehörigen Grundschule unterrichtet wird. Für Kinder aus anderen Sprengeln besteht jedoch die Möglichkeit, einen Gastschulantrag zu stellen. Dieser wird genehmigt, wenn an der gewünschten Schule sowohl ein Schul- als auch ein Tagesheimplatz für das Kind vorhanden ist.
Eine Änderung der Tagesheimsatzung dahingehend, dass sprengelfremde Kinder den sprengelangehörigen Kindern gleichgestellt werden, würde dem Konzept der Tagesheimbetreuung und auch der bestehenden Sprengelpflicht beim Besuch einer Grundschule widersprechen.
Ich möchte Sie bei dieser Gelegenheit auch auf die anderen Nachmittags- und Ganztagsangebote für Grundschulkinder aufmerksam machen:
Neben den Tagesheimen bestehen an derzeit 29 Münchner Grundschulen gebundene Ganztagszüge. Das heißt, dass die jeweiligen Schulen eine oder zwei Klassen von Jahrgangsstufe 1 bis 4 als Ganztagsklasse führen. Über den Tag verteilt wechseln sich Unterrichtsstunden mit Übungs- und Studierzeiten sowie sportlichen, musischen oder künstlerischen Förderangeboten ab. Die Kinder haben von Montag bis Donnerstag täglich 7 Stunden Unterricht, am Freitag in der Regel bis mittags. Für den Besuch einer Ganztagsklasse müssen die Eltern bis auf das Verpflegungsgeld keine Gebühren bezahlen. Sollte in der Sprengelschule Ihres Kindes keine Ganztagsklasse angeboten werden, können Sie sich an eine andere Grundschule, an der eine solche Klasse angeboten wird, wenden. Sollte Ihr Kind dort einen Platz in der Ganztagsklasse erhalten, wird die Schule beim Staatlichen Schulamt eine Zuweisung beantragen. In einem solchen Fall müssen Sie also keinen Gastschulantrag stellen. Einen Überblick über die Standorte Ganztagsschulen in München finden Sie im Internet auf der Seite www.muenchen.de/bildung-und-sport.
Weitere Betreuungsmöglichkeiten bieten die städtischen Horte bzw. die Horte freier Träger.
Zudem gibt es an fast jeder Grundschule eine Mittagsbetreuung – je nach Konzept des Trägers ist hier eine Betreuung bis 16.30 Uhr möglich. Sollten Sie in Ihrem Sprengel keinen solchen Platz erhalten, haben Sie auch hier die Möglichkeit, einen Platz in einem anderen Sprengel zu suchen und dann einen entsprechenden Gastschulantrag zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen

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