Sehr geehrter Herr Fussy,
mit Ihrer Feststellung, dass in Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern die Ladenöffnungszeiten eingeschränkt sind, haben Sie recht.
Alle Bundesländer mit Ausnahme des Freistaates Bayern, wo noch die "alte" bundesgesetzliche Regelung gilt, haben in der Tat inzwischen eigene, liberalere Ladenschlussgesetze verabschiedet.
Die Landeshauptstadt München hat jedoch nicht die Absicht, auf den Bayerischen Landtag einzuwirken, die bestehende Regelung aufzuweichen. Diese dient vor allem dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer inklusive auch der Familien.
Im Übrigen ist es ständige Praxis der Landeshauptstadt, das Ladenschlussgesetz im Sinne des Arbeitnehmerschutzes restriktiv zu vollziehen.
Mit freundlichen Grüßen

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