Sehr geehrter Herr Hierth,
herzlichen Dank für Ihr Schreiben in Sachen Fluglärm. Ihr Anliegen stößt bei uns auf offene Ohren, aber leider sind der Stadt hier die Hände gebunden.
Denn die Landeshauptstadt München hat nach wie vor keine eigenen rechtlichen Befugnisse, auf den Flugverkehr im Luftraum über dem Stadtgebiet einzuwirken und auch keine Sanktionierungsmöglichkeiten. Überwachungs- und Anordnungsbefugnisse liegen bei der DFS – Deutsche Flugsicherung GmbH -, die im Auftrag des Bundesministers für Verkehr handelt, sowie bei der Regierung von Oberbayern, dem Luftamt Südbayern. Hier ist bereits seit langem ein Fluglärmschutzbeauftragter (Tel.: 089 / 2176 – 2587) bestellt.
Die Benutzung des Luftraums über München ist seit Schließung des Flughafens München-Riem freigegeben und unterliegt nur wenigen Beschränkungen, wie z.B. einer Mindestflughöhe von 600 Metern über Grund.
Die Landeshauptstadt München, vertreten durch den jeweiligen OB oder berufsmäßigen Stadtrat, hat eine Vielzahl von Forderungen, Anregungen und Initiativen aus der Bürgerschaft, des Stadtrats und der Bezirksausschüsse an den Bundes- bzw. Landesgesetzgeber, die Bundes- und Landesministerien sowie die jeweiligen Minister bzw. die nachgeordneten Behörden gerichtet. Die Forderungen reichten von Überflugverboten des Stadtgebietes, Änderung der Flugrouten, Beschränkungen der Flugzeiten, Erhöhung der Mindestflughöhe bis hin zum Erhalt von Mitwirkungsrechten.
Bisher hatte allerdings keine der zahlreichen Initiativen der Stadtspitze beim Landes- und Bundesgesetzgeber, in denen um Unterstützung für Beschränkungen und/oder zeitliche Einschränkungen des Flugverkehrs gebeten wurde, Erfolg.
Ungeachtet dessen werde ich wie auch das Referat für Gesundheit und Umwelt auch in Zukunft im Rahmen der Möglichkeiten auf einen verbesserten Lärmschutz im Bereich des Flugverkehrs drängen.
Mit freundlichen Grüßen

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