Sehr geehrte Frau Dr. Link,
die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH hat die Aufgabe, die An- und Abflüge von Luftfahrzeugen zu koordinieren und so eine sichere Abwicklung des Verkehrs zu gewährleisten. Dies geschieht für den Flughafen München auf festgelegten Flugrouten in der Weise, dass anfliegende Verkehrsflugzeuge in je nach Verkehrsaufkommen auszuweitenden s-förmigen Schleifen zur Landebahn geführt werden (sog. Up-/Downwind-Verfahren). Die so gestaltete Kontrolle des Flugverkehrs ist aufgrund der begrenzten Kapazität des Landebahnsystems erforderlich. Dadurch ist es unvermeidbar, dass Verkehrsflugzeuge regelmäßig auch das Stadtgebiet München überfliegen. Ein Überflugverbot gibt es nicht. Die Höhe der Verkehrsflugzeuge beträgt hier zwischen 1.000 und 3.000 Meter über Grund.
Die Landeshauptstadt selbst hat keine rechtlichen Befugnisse, auf den Luftverkehr im Luftraum über München einzuwirken.
Die Regelungs- bzw. Überwachungs- oder Anordnungsbefugnisse liegen beim Bundesminister für Verkehr, der Bundesanstalt für Flugsicherung sowie beim Luftamt Südbayern.
Werden Sie weiterhin durch Luftfahrzeuge erheblich belästigt, haben Sie nur die Möglichkeit, sich direkt an den Fluglärmschutzbeauftragten des Luftamtes Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Herrn Dr. Biberger (Tel. 089/21 76 - 25 87) zu wenden, um mit ihm das weitere Vorgehen in Ihrem Fall zu besprechen.
Ungeachtet der Tatsache, dass die Stadt München keine eigenen rechtlichen Befugnisse besitzt, auf den Flugverkehr über dem Stadtgebiet einzuwirken, werden wir uns im Rahmen unserer Möglichkeiten (keine Ausnahmegenehmigungen, keine Aufweichung der Nachtflugbeschränkungen in München II etc.) auch in Zukunft mit Nachdruck für eine Verbesserung der derzeitigen Fluglärmsituation einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen

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am 23. September 2011
1.
am 02. Oktober 2011
2.
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