Die Amtszeit von Oberbürgermeister Christian Ude endete nach über 20 Jahren am 30. April 2014.
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Politik und Verwaltung
Benzinrasenmäher-Verbot in Kleingartenanlagen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
leider sind manche Verordnungen nicht mehr zeitgemäß, so auch das Verbot, Benzinrasenmäher in KGA zu verwenden.
Heutzutage sind schallgedämpfte Geräte auf dem Markt, die nicht viel mehr Lärm verursachen, als strom- oder akkubetriebene. Auch in Punkto Umweltschutz hat sich auch viel getan, die meisten Geräte können mit bleifreiem Benzin, ja auch mit E10 befüllt werden.
Zur Lärmbelästigung ansich kann ich nur sagen, dass jeder Mensch in einer gewissen Weise eine Selbstverantwortung trägt und sich zum Beispiel mit seinen zahlreichen Nachbarn absprechen kann, um gleichzeitig zu mähen.
Benzinrasenmäher waren von unserer Vorstandsschaft bis 2010 geduldet worden - und das seit Bestehen der Anlage, soviel ich weiß (Gewohnheitsrecht ?). Fast alle Mitgleider haben deshalb Benzinrasenmäher.
Nun ist ein striktes Verbot ausgesprochen worden, mit Androhung der Zwangskündigung (!), nur weil sich ein in meinen Augen zu überarbeitendes Verbot in der Gartenverordung befindet.
Das Gleiche gilt auch für Strom-Aggregate, auch für sehr leise
(wie ich eins habe).
Diese Verordnung bedarf einer dringenden Novellierung
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Bollinger
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am 27. Juli 2011
1.
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