Sehr geehrte Frau Riedmeier,
ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 26. April. Zwischenzeitlich liegt mir die Stellungnahme des Kreisverwaltungsreferates vor, welches für Ergänzungen oder Änderungen der Nacktbadeverordnung zuständig ist.
Obwohl der Regattaparksee sowohl auf städtischem Grund der Landeshauptstadt München als auch auf dem Gebiet der Gemeinde Oberschleißheim liegt, gilt im kompletten Bereich die sogenannte Grünanlagensatzung der Landeshauptstadt München. Demnach ist das Nacktbaden grundsätzlich nicht gestattet. Es gibt schon sechs Bereiche und Örtlichkeiten im Stadtgebiet, in denen das Baden ohne Bekleidung möglich ist. Eine zusätzlich Ausweisung eines Nacktbadebereichs am Regattasee ist daher zur Lösung des von Ihnen beschriebenen Problems nicht zielführend.
Die städtische Grünanlagenaufsicht ist bereits häufiger am Regattaparksee anwesend, um bei Bedarf auf die Einhaltung der Grünanlagensatzung hinzuwirken. Aufgrund Ihres Hinweises habe ich das Baureferat gebeten, an den nächsten sonnigen Badetagen die Kontrollen zu intensivieren.
Mit freundlichen Grüßen

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