Sehr geehrte Frau Nasrati,
nachdem mir nun die Stellungnahme des Kreisverwaltungsreferates vorliegt, komme ich zurück auf Ihre Anfrage vom 18.04.2011.
Zunächst darf ich Ihnen versichern, dass der Landeshauptstadt München und auch mir persönlich sehr an der Förderung und Unterstützung der Kunst und Kultur gelegen ist.
Dies kann jedoch nur unter Abwägung aller Interessen, in Ihrem Fall der der Gastronomie sowie der der Anwohner erfolgen. Gleichzeitig dürfen auch die gesetzlich festgelegten Erfordernisse nicht außer Acht gelassen werden.
Sie werden sicher verstehen, dass an eine Gaststätte mit regelmäßigen Musikdarbietungen weitergehende Anforderungen – insbesondere hinsichtlich des erforderlichen Schallschutzes – gestellt werden müssen, als etwa an ein reines Speiselokal ohne jegliche Musikdarbietung. Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung einer ausreichenden Nachtruhe für die Anwohner.
Für Ihr Lokal in der Hohenzollernstraße 90 besteht seit Ende 2005 eine baurechtliche Genehmigung für den Betrieb eines kleines Stehcafés bzw. einer kleinen Bar. Nicht genehmigt wurde hingegen eine Gaststätte mit regelmäßigen Livemusikdarbietungen. Dementsprechend beinhaltet Ihre gaststättenrechtliche Konzession derzeit keine Erlaubnis für regelmäßige Musikdarbietungen.
Ungeachtet dessen duldet das Kreisverwaltungsreferat im Normalfall Livemusikveranstaltungen an bis zu zwei Tagen pro Monat, ohne dass der Lärmschutz einer weiteren Überprüfung unterzogen wird. Bei Beschwerden oder darüber hinausgehenden, häufigeren Musikdarbietungen muss jedoch im Interesse der Nachbarschaft geprüft werden, inwieweit der bestehende Schallschutz in der Gaststätte ausreichend ist.
Wie Ihnen die Mitarbeiter der Bezirksinspektion Nord bereits dargelegt haben, steht der Durchführung von regelmäßigen Musikveranstaltungen in Ihrem Lokal nichts im Wege, sofern sich der bestehende Schallschutz als ausreichend erweist bzw. entsprechend nachgerüstet wird. Ich bitte Sie deshalb, sich nochmals mit der Bezirksinspektion Nord in Verbindung zu setzen. Dort wird man Sie kompetent beraten, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen

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