Sehr geehrte Frau Lee,
Sie hatten sich mit Ihrem Anliegen auch direkt an Frau Bürgermeisterin Christine Strobl gewandt, die Ihnen bereits am 10.5.2011 wie folgt geantwortet hat:
„Sehr geehrte Frau Lee,
sehr geehrter Herr Schuldt,
nachdem mir nun die Stellungnahme des Referats für Bildung und Sport vorliegt, komme ich zurück auf Ihre E-Mail vom 5. April 2011.
Die Vergabe von Kindergartenplätzen richtet sich nach den Vorschriften der Satzung über den Besuch der Kooperationseinrichtungen und Kindertagesstätten der Landeshauptstadt München (Kooperationseinrichtungs- und Kindertagesstättensatzung) vom 31. Juli 2006.
Die Aufnahme in einen Kindergarten erfolgt nach § 3 dieser Satzung im Rahmen der verfügbaren Plätze. Vorrangig werden die Plätze an Kinder vergeben, die im Vorjahr bereits einen Kindergartenplatz erhalten hatten und mit oder vor Ablauf von 8 Wochen nach erstmaligem Eintritt in den Kindergarten durch Abmeldung ausgeschieden sind (Rangstufe 1).
Die weiteren verfügbaren Plätze werden dann vorrangig 5-Jährigen angeboten (Rangstufe 2). Die darüber hinaus verfügbaren Plätze werden auf die 3- und 4-Jährigen im Verhältnis 1 zu 1 aufgeteilt.
Sind nicht genügend Plätze verfügbar, wird gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung die Platzvergabe innerhalb der Rangstufe (bei 3- und 4-Jährigen bezogen auf die jeweiligen Platzkontingente
für die einzelnen Jahrgänge) nach folgenden Dringlichkeitsstufen vorgenommen:
a) Kinder, die auf begründeten Vorschlag des Sozialreferats wegen einer besonderen sozialpädagogischen Notlage den Vorrang erhalten, sofern hierdurch das Kontingent von einem Platz je Gruppe in der Kindertagesstätte nicht überschritten wird;
b) Kinder, deren Väter oder Mütter alleinerziehend und berufstätig oder in Ausbildung sind, und Kinder, deren beide Elternteile berufstätig oder in Ausbildung sind, soweit Umfang
und Lage der Arbeitszeit/Ausbildungszeit, inkl. der hierfür benötigten Anfahrtszeiten, die Unterbringung in einer Gruppe der Kindertagesstätte mit der jeweiligen Öffnungszeit erforderlich machen;
innerhalb der Dringlichkeitsstufe ist das Maß der Überschneidung von Arbeitszeit/ Ausbildungszeit (inkl. Anfahrtszeit) und Öffnungszeit ausschlaggebend;
c) Kinder, deren Familien sich in einer besonderen Notlage befinden;
d) Kinder, die im Interesse der sozialen Integration der Betreuung in der Kindertagesstätte bedürfen.
Für die Zuordnung zu den Dringlichkeitsstufen ist mit Ausnahme der in § 5 Abs. 2 genannten Fälle, der allgem. Einschreibetag, bei späterer Anmeldung der Zeitpunkt der Anmeldung ausschlaggebend.
Bei sonst gleicher Dringlichkeit auch innerhalb der Dringlichkeitsstufen haben Kinder, deren Geschwister bereits in der Einrichtung sind und zum Zeitpunkt des Eintritts noch eine angemessene Zeit (mindestens drei Monate) in der Einrichtung sein werden, den Vorrang.
Die zukünftige Zuordnung zu einer Dringlichkeitsstufe ist bei der Platzvergabe ausnahmsweise nach § 5 Abs. 2 der Satzung zu berücksichtigen, sofern diese Zuordnung glaubhaft gemacht wird. Die Aufnahme kann widerrufen werden, wenn nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem vorgesehenen Eintrittszeitpunkt nachgewiesen wird, dass aktuell diese Dringlichkeit gegeben ist.
Über die Aufnahme der angemeldeten Kinder entscheidet zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Leitung der Kindertagesstätte oder deren Vertretung im Benehmen mit den Erzieherinnen und Erziehern (§ 7 Abs.1 der Satzung). Das Schulreferat kann und will deshalb keinen direkten Einfluss auf die Vergabe der freien Plätze nehmen, es sei denn, es liegt ein offensichtlicher Verstoß gegen die Vorschriften der Satzung vor. Ein derartiger Verstoß liegt hier jedoch nicht vor.
Nach Auskunft der Leitungen der Kindertagesstätten an der Schönstr. 9, am Agilolfingerplatz 1, an der Falkenstr. 7 und am Mariahilfplatz 17a und der Leitung der Kooperationseinrichtung an der Kolumbusstr. 40 wurde Ihre Tochter Lilian ordnungsgemäß unter Rangstufe 3 und Dringlichkeitsstufe b), leider im Gleichrang mit vielen anderen Kindern, eingestuft. Da mehr Anmeldungen vorlagen, als freie Plätze zur Verfügung standen, wurden die zu vergebenden Plätze an die Kinder vergeben, die bei der Beurteilung der Rangstufen bzw. Dringlichkeiten vor Ihrer Tochter rangierten (z.B. 5-jährige Kinder oder Kinder, deren Geschwister bereits die Einrichtung besuchen). Da Lilian leider nicht zum Zuge kam, konnte sie nur auf den Vormerklisten der Einrichtungen berücksichtigt werden.
Seit kurzem können Sie beim Servicetelefon des Referats für Bildung und Sport stadtweit unbelegte Betreuungsplätze in städtischen Einrichtungen erfragen. Sie erreichen das Servicetelefon unter der Rufnummer 2 33 – 9 67 75 montags bis mittwochs von 7.15 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags zwischen 7.15 Uhr und 18.00 Uhr und freitags von 7.15 Uhr bis 15.00 Uhr. Sie können Ihre Tochter Lilian dann direkt an der entsprechenden Einrichtung anmelden.
Zudem steht Ihnen die zuständige Bezirksleitung (für Au-Haidhausen: Frau Grube, Ruf 2 33 – 3 96 86) gerne beratend zur Verfügung. Bezirksleitungen haben als direkte Vorgesetzte mehrerer benachbarter Kindertagesstätten in der Regel einen guten Überblick über die Vormerksituation „ihrer“ Einrichtungen.
Als Alternative zu den städtischen Kindertagesstätten besteht evtl. noch die Möglichkeit, in einer freigemeinnützigen Einrichtung einen Platz zu erhalten. Eine Übersicht über alle freigemeinnützigen Einrichtungen im Stadtgebiet erhalten Sie unter der Internetadresse
http://www.muenchen.de/Rathaus/scu/kitas/anmeld/209171/vo....
Seitens des Sozialreferats bestehen als weitere Betreuungsmöglichkeiten u.a. auch die Eltern-Kind-Initiativen sowie die Tagesbetreuungsbörse. Nähere Informationen zu den Eltern-Kind-Initiativen erhalten Sie unter der Internetadresse http://www.muenchen.de/rathaus/soz/jugendamt/eltern/kinde....
Für Nachfragen auf dem elektronischen Postweg steht Ihnen die E-Mailadresse kindertagesbetreuung.soz@muenchen.de zur Verfügung.
Ansprechpartner für die Tagesbetreuungsbörse ist Ihr regional zuständiges Sozialbürgerhaus.
Ich bedauere sehr, Ihnen keine positivere Auskunft geben zu können, empfehle Ihnen jedoch, weiterhin mit den Kindertagesstätten in Verbindung zu bleiben und auch weiter an den Vormerkungen festzuhalten.
Oftmals bieten sich in den nächsten Wochen und Monaten noch Möglichkeiten, im Nachrückverfahren einen Platz in einer Kindertageseinrichtung zu bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Strobl"
Mit freundlichen Grüßen“

Kommentare (4)Schließen
am 13. April 2011
1.
am 14. April 2011
2.
am 05. Mai 2011
3.
am 05. Mai 2011
4.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.