Die Amtszeit von Oberbürgermeister Christian Ude endete nach über 20 Jahren am 30. April 2014.
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Sonstige
Anrechenbare Wartezeiten bei städt. Kinderkrippen
Sehr geehrter Herr Ude,
meine Frau und ich sind unmittelbar nach der Geburt unseres Sohnes im September 2010 von Königstein i.Ts. nach München gezogen (berufliche Versetzung durch den Arbeitgeber).
Dort wie hier gibt es Wartezeiten für Krippenanmeldungen in städtischen Einrichtungen. In Hessen darf man erst mit Geburt eines Kindes (als rechtliches Wesen) eine Krippenanmeldung vornehmen. In München bereits mit Beginn der Schwangerschaft.
Das ergibt eine Differenz von bis zu 9 Monaten bei der Berücksichtigung von Wartezeiten auf einen Krippenplatz in München, in welcher wir nun (finanziell und zeitlich) stark benachteiligt sind.
Ist es möglich oder in Planung, dass München solchen Neubürgern die Möglichkeit einer nachträglichen Anrechnung in der Wartezeit gewährt? Nach Aussage der städtischen KiTa-Leiterin auf der Posener Str. 2 ist die Wahrscheinlichkeit aufgrund der neunmonatigen "Verspätung" wie ein Sechser im Lotto.
Herzlichen Dank für Ihr Bemühen!
Felix, Susan und Wilhelm Schmidt
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