Sehr geehrte Frau Straßberger,
die Benutzung des Luftraums über München ist seit Schließung des Riemer Flughafens freigegeben und unterliegt nur wenigen Beschränkungen, wie z. B. einer Mindestflughöhe von 600 Metern über Grund. Die Landeshauptstadt München hat keine eigenen rechtlichen Befugnisse, auf den Flugverkehr im Luftraum über dem Stadtgebiet einzuwirken und auch keine Sanktionierungsmöglichkeiten. Wegen der von Ihnen genannten Lärmbelästigungen müssen Sie sich deshalb bitte an den Fluglärmschutzbeauftragter des Luftamts Südbayern (Tel.: 089 / 2176 – 2587) wenden.
Der Flughafen München ist nicht nur ein Jobmotor für die Region, sondern eine Wirtschaftslokomotive für ganz Bayern. Deshalb müssen wir jetzt dafür sorgen, dass diese wichtige Verkehrsinfrastruktur fit gemacht wird, damit sie auch in Zukunft im schärfer werdenden Wettbewerb der Standorte bestehen kann.
Dass der Flughafen dabei für seine Ausbaupläne auch die Wirtschaftlichkeit nachweisen muss, ist selbstverständlich. Seit seiner Inbetriebnahme 1992 haben sich die Passagierzahlen am Flughafen München nahezu verdreifacht - auf heute jährlich 34,7 Millionen. Und seriöse Prognosen gehen davon aus, dass bis 2025 die Passagierzahlen auf über 58 Millionen steigen werden. Diese von der Flughafengesellschaft vorgelegte Bedarfsanalyse wurde nicht nur im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens von der Regierung von Oberbayern geprüft, sondern unterliegt nun auch einer gerichtlichen Überprüfung. Öffentliche Gelder werden für den Flughafenausbau übrigens nicht fließen – der Flughafen kann und wird diese Milliardeninvestition aus eigener Kraft finanzieren.
Mit freundlichen Grüßen

Kommentare (0)Schließen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.