Sehr geehrte Frau Richthofer,
bei der Errichtung von Fußgängerüberwegen ist das Kreisverwaltungsreferat als zuständige Straßenverkehrsbehörde nicht komplett frei in seiner Entscheidung. Vielmehr müssen bundeseinheitlichen Richtlinien beachtet werden, welche bestimmte Voraussetzungen für die Einrichtung eines Zebrastreifens vorschreiben. Hauptkriterium dabei ist die Verkehrsfrequenz sowie der sog. „gebündelte“ Fußgängerverkehr.
Wie Sie bereits in Ihrer Anfrage erwähnt haben, wird die Hofangerstraße häufig frequentiert, so dass die erforderliche Verkehrsbelastung auch erreicht ist. Jedoch reicht die Zahl der überquerenden Fußgänger in Höhe des Ostpark bei Weitem nicht aus. Selbst bei einer großzügigen Auslegung der geforderten Mindestwerte – das ist zulässig, wenn es sich um besonders schutzbedürftige Personen wie um Kinder oder ältere Personen handelt – reicht das Fußgängeraufkommen an dieser Stelle nicht aus, um einen Fußgängerüberweg einrichten zu können. Mehrfache Verkehrsbeobachtungen haben auch ergeben, dass Fußgänger an ganz unterschiedlichen Stellen die Hofangerstraße überquerten, so dass auch keine „Bündelung“ in Höhe des Ostpark-Zuganges gegeben ist.
Wir bedauern daher mitteilen zu müssen, dass die Einrichtung eines Zebrastreifens nicht möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen

Kommentare (0)Schließen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.