Sehr geehrter Herr Hoch,
natürlich unterstützt die Landeshauptstadt München im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Errichtung rollstuhlgerechter Wohnungen (gemäß DIN 18025 Teil 1), insbesondere in den Neubaugebieten.
Bei der Errichtung von Wohnanlagen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, wird auf der Grundlage der geltenden Wohnungsbauförderrichtlinien 4 v.H. der neu zu erstellenden geförderten Mietwohnungen entsprechend ausgestattet.
Im frei finanzierten Wohnungsbau gibt es derzeit keine gesetzliche Verpflichtung, Wohnungen rollstuhlgerecht auszubauen. Allerdings schreibt die Bayerische Bauordnung vor, dass ein bestimmter Anteil von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern zumindest barrierefrei auszubauen ist. Das bedeutet, dass diese Wohnungen für mobilitätseingeschränkte Personen eigenständig erreichbar sein und die wesentlichen Räume ausreichende Bewegungsflächen (1,20 mal 1,20 m) aufweisen müssen.
Grundsätzlich schwierig ist es, das örtliche Angebot an rollstuhlgerechten Wohnungen mit dem jeweiligen örtlichen Bedarf abzustimmen, da die dafür geeigneten Bauvorhaben nicht gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt sind.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie deshalb auf die staatlichen und städtischen Förderprogramme zur Wohnraumanpassung hinweisen. Im Internet unter www.muenchen.de/Rathaus/soz/sozialesicherung/altenhilfe/2... finden Sie hierzu einen allgemeinen Überblick, sowie kompetente Ansprechpartner.
Mit freundlichen Grüßen

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