Sehr geehrte Familie Schlosser,
es ist richtig, dass die Stadt gerne Baugemeinschaften dabei unterstützt, erschwinglichen Wohnraum für Familien zu schaffen. Allerdings können wir das nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und unter Abwägung aller Interessen und Bedarfe. Da Sie sich mit Ihrem Anliegen auch direkt an das Planungsreferat gewandt hatten, darf ich zu den Einzelheiten auf das Antwortschreiben des Planungsreferats verweisen:
Im 4. Bauabschnitt am Ackermannbogen werden ca. 450 Wohneinheiten für die verschiedenen Wohnbauarten (freifinanzierter Wohnungsbau, München Modell, Eigenwohnraum, geförderter Mietwohnungsbau) entstehen.
Diese Aufteilung entspricht einerseits der Münchner Mischung, einem Mix aus unterschiedlichen Einkommensgruppen und Wohnbauarten, und ist andererseits der rechtlichen Situation geschuldet, denn beim Ackermannbogen handelt es sich um eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB). Gemäß § 169 Abs. 6 BauGB müssen die von der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Grundstücke (ehemaliges Kasernengelände) unter Berücksichtigung weiter Kreise der Bevölkerung an Bauwillige veräußert werden. Daher werden die vorhandenen Grundstücksflächen entsprechend für Baugemeinschaften, Genossenschaften, Wohnungsbauträger für den Eigentumswohnungsbau und Wohnungsbaugesellschaften für den geförderten Mietwohnungsbau ausgeschrieben und vergeben.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung beschloss in seiner Sitzung am 07.07.2010 neben der Vergabe der Bauquartiere WA 1 (östlicher Teil) und WA 2 an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWG München und GEWOFAG ebenfalls, bei der Ausschreibung künftiger Wohnbauflächen in den großen Siedlungsgebieten einen Anteil von 20 % bis 40 % der Gesamtfläche für den Wohnungsbau durch Baugemeinschaften und Genossenschaften vorzusehen.
Das vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung erarbeitete Aufteilungskonzept, welches vom Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung in seiner Sitzung am 22.09.2010 beschlossen wurde, sieht für Baugemeinschaften derzeit einen Geschossflächenanteil von ca. 27,56 % der gesamten Wohnbauflächen des 4. Bauabschnitts vor. Dies entspricht rechnerisch ca. 129 Wohneinheiten. Der Anteil ist damit doppelt so groß wie der der Genossenschaften mit ca. 13,45 % (ca. 63 Wohneinheiten).
Dies zeigt, dass dem Wunsch Vieler, individuelles Bauen und Wohnen mit Hilfe einer Baugemeinschaft in München zu realisieren, städtischerseits große Bedeutung beigemessen und dieses Anliegen im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt wird. Für die „normalen“ Bauträger ist lediglich ein Flächenanteil von ca. 20 % (rechnerisch ca. 95 Wohneinheiten) vorgesehen. Die Bauträger werden also gerade nicht bevorzugt.
Für den letzten Bauabschnitt am Ackermannbogen besteht allgemein eine so enorme Nachfrage aus allen Bereichen des Wohnungsbaus, dass die vorhandenen Grundstücks-flächen dieser zwangsläufig nicht gerecht werden können. Dies trifft trotz des o.g. erheblichen Geschossflächenanteils zwangsläufig auch für die Baugemeinschaften zu, da es aufgrund der zu erwartenden Vielzahl von Bewerbungen nicht möglich ist, alle Bewerberinnen und Bewerber dort mit Grundstücksflächen zu versorgen.
Wir bitten daher um Verständnis, dass die Stadt München mit ihren Grundstücken hier den rechtlichen Vorgaben sowie den vielfältigen Interessen und Bedarfen Rechnung tragen muss.
Neben den Ausschreibungen für den 4. Bauabschnitt am Ackermannbogen wird sich jedoch im kommenden Jahr im Münchner Norden auch auf den Flächen der ehemaligen Funkkaserne eine weitere Möglichkeit bieten, passende Grundstücke zu erwerben.
Mit freundlichen Grüßen

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