Sehr geehrte Frau Scott,
der München-Pass ist eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt München und der verschiedensten städtischen und nicht-städtischen Freizeiteinrichtungen. Er bietet neben ermäßigten Eintritten bzw. verringerten Teilnahmegebühren bei Volkshochschulkursen auch Vergünstigungen bei der Nutzung des MVV.
Durch die umfangreichen Neuregelungen in der Sozialgesetzgebung im Rahmen von „Hartz IV“ kam es nach 2005 zu einem ganz erheblichen Anstieg der Zahl der für den München-Pass berechtigten Personen. Um das Angebot uneingeschränkt zumindest für die im Sinne der Sozialgesetzbücher II und XII hilfebedürftigen Münchner Bürgerinnen und Bürger, also insbesondere Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger, weiter aufrecht erhalten zu können, musste der Sozialausschuss des Stadtrats am 30.11.2006 den berechtigten Personenkreis ab 01.01.2007 einschränken. Dabei wurden unter anderem auch Au-Pairs von einer Abgabe des München-Passes ausgeschlossen.
Grundsätzlich wurde davon ausgegangen, dass die Gasteltern finanziell dazu in der Lage sind, die weggefallenen Vergünstigungen für die Aupairs entsprechend auszugleichen. Ich bitte Sie für diese notwendige Entscheidung zu Gunsten unserer hilfebedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürger um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen

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