Die Amtszeit von Oberbürgermeister Christian Ude endete nach über 20 Jahren am 30. April 2014.
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Umwelt und Gesundheit
Brennstoffverordnung 123
Sehr geehrter Herr Ude,
unser Problem ist die Brennstoffverordnung 123 der Stadt München.
Warum wird in §1 eine Zusatzheizung bei Vorhandensein einer Hauptheizung verboten, in §2 dann aber eine Ausnahmeregelung zugelassen, die lt. Aussage unseres zuständigen Kaminkehrers, H. Kratzer, zum Regelfall geworden ist und in der dann auch alle Kohlearten zugelassen sind, was dem Bemühen, CO2- und Feinstaubemissionen zu vermindern, diametral entgegenläuft?
Unsere Nachbarin heizt in ihrem genehmigten neuen Kachelofen mit Außenkamin mit Steinkohlebriketts, was beim Anheizen und Nachheizen bis zu einer Stunde bei einer erheblichen Rauchentwicklung zu einer unerträglichen Geruchs-belästigung führt. Entspr. Bilder liegen H. Stadler, Umwelt-referat, vor.
Gem. §2, Ziffer 2 der Brennstoffverordnung sollte aber die Genehmigung nur erteilt werden, wenn schädliche Einwirkungen für die Nachbarn nicht zu befürchten sind.
Mit freundlichen Grüßen
Fam. Lang
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