Sehr geehrter Herr Röpke,
Ihrer Anfrage entnehme ich, dass Sie die Betreuungszeit Ihres Sohnes im Kindergarten verlängern möchten. Leider kann ich auf Ihren konkreten Fall nicht im Detail eingehen, da aus Ihrem Beitrag nicht hervorgeht, welche Kindertageseinrichtung Ihr Sohn besucht und wie dort die Öffnungszeiten geregelt sind.
Grundsätzlich ist eine flexible Gestaltung der Buchungszeiten in den städtischen Kindergärten natürlich möglich, solange die gebuchten Zeiten innerhalb der jeweiligen Angebotsart bleiben. Unter dieser Voraussetzung ist es kein Problem, an einem Tag pro Woche länger oder täglich unterschiedliche Zeiten zu buchen. Es ist daher z. B. denkbar, dass Eltern bei der Angebotsart „ganztägiger Kindergartenplatz“ an manchen Tagen nur bis 15 Uhr buchen, an anderen Tagen jedoch bis 16 oder 17 Uhr. Eine Übersicht der verschiedenen Angebotsarten und Buchungsmöglichkeiten finden Sie in dieser Broschüre (http://www.muenchen.de/cms/prod2/mde/_de/rubriken/Rathaus...).
Ein Wechsel der Buchungszeit (d. h. eine Verlängerung) muss schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des Kalendermonats erklärt werden. Eine Erweiterung der gebuchten Zeiten ist dann frühestens ab Beginn des nächsten Monats möglich. Diese Zeitspanne mag im Einzelfall lang erscheinen, ist aber leider nötig, da ggf. die Personaleinsatzplanung angepasst werden muss und diverse verwaltungstechnische Abläufe zu berücksichtigen sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Stadt München mit ihren rund 350 Kindertageseinrichtungen hier einen gewissen Vorlauf braucht.
Mit freundlichen Grüßen

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