Sehr geehrter Herr Martin,
es ist keinesfalls die Absicht der Landeshauptstadt München, Gewerbetreibende finanziell übermäßig zu belasten. Ich muss allerdings zunächst darauf hinweisen, dass grundsätzlich nur die in einem Parklizenzgebiet lebenden Bewohnerinnen und Bewohner einen gesetzlichen Anspruch auf eine Parklizenz haben. Der Stadtrat hat aber für „gewerbliche Anlieger in Lizenzgebieten“ die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ermöglicht. Dabei muss aber der durch die Ausnahmegenehmigung gewonnene Nutzen gegenüber denjenigen Verkehrsteilnehmern, die auch nicht lizenzberechtigt sind und über keinerlei Parkerleichterungen verfügen können, entsprechend berücksichtigt werden.
Die Gebühr für Ausnahmegenehmigungen für gewerbliche Anlieger war seit ihrer Einführung nicht erhöht worden. Der Münchner Stadtrat hat deshalb im Oktober 2008 beschlossen, die Gebühr den aktuellen Gegebenheiten anzupassen und ab 2009 auf 120 € zu erhöhen.
Auch nach dieser Erhöhung ist die Gebühr für die Ausnahmegenehmigung mit umgerechnet 10 € monatlich noch immer deutlich niedriger als etwa die Kosten für einen angemieteten Stellplatz in München.
Mit freundlichen Grüßen

Kommentare (0)Schließen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.