Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ude,
meine Frau pflegt seit einigen Jahren ihre 95 jährige Mutter in der Barerstraße. Da die Mutter in sehr schlechtem gesundheitlichen Zustand ist, muss mehrmals täglich ein Pflegebesuch durchgeführt werden. Da auch die hauswirtschaftliche Versorgung erledigt werden muss, ist das nur mit dem Auto erforderlich.
Eine Parklizenz wurde abgelehnt, weil schon eine Lizenz für unseren PKW in unserem Wohnbezirk besteht.
Meine Frau hat eine Sonderparklizenz beim KVR beantragt und auch bekommen, soll aber aufgrund des "wirtschaftlichen Vorteil" so die Begründung des KVR, für die Parklizenz
€ 120,00 bezahlen.
Ich bin der Meinung dass bei einer privaten Pflege von Angehörigen kein wirtschaftlicher Vorteil erkennbar ist. Bei den geringen finanziellen Mittel aus der Pflegeversicherung sind
€ 120,00 ein viel zu hoher Betrag.
Ich hätte gerne von Ihnen gewusst, ob es für diesem privaten Pflegeeinsatz Ausnahmen für die Parklizenz-Gebühren gibt.
Es kann doch nicht immer nur der finanzielle Vorteil des KVR
in den Vordergrund gestellt werden.
Die Parkraumnutzung ist geringer als bei einer normalen Parklizenz,
warum ist der Preis 4 x so hoch ?
Leider kann meine Frau auf die Lizenz nicht verzichten.
Mit freundlichen Grüßen
M. Schuhmann
Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.
Kommentare (0)Schließen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.