Sehr geehrte Frau Schulte,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst ein Wort zu dem bedauerlichen Unfall an der Kreuzung Daglfinger-/Marienburger Straße, bei dem eine Radfahrerin von einem Bus erfasst und dabei so schwer verletzt wurde, dass sie im Krankenhaus ihren Verletzungen erlag: Dieser Unfall hätte sich, so teilt es mir das Kreisverwaltungsreferat mit, auch durch einen Zebrastreifen nicht verhindern lassen. Die Radfahrerin fuhr, ohne das Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ zu beachten, von der Marienburgerstraße kommend in die Daglfinger Straße ein. Die Sichtverhältnisse sind dort nicht eingeschränkt. Die Frau fuhr jedoch so unmittelbar vor dem Bus in die Daglfinger Straße ein, dass der Busfahrer trotz Schnellbremsung und Ausweichmanöver eine Kollision leider nicht mehr verhindern konnte.
Der von Ihnen erwähnte Antrag des Bezirksausschusses Bogenhausen zur Einrichtung einer Querungshilfe an der Daglfinger Straße wurde von der Stadt München keineswegs ohne Angabe von Gründen abgelehnt. Vielmehr fand ein weiterer Ortstermin mit Vertretern des Bezirkausschusses, der Polizei, der Schule und des Elternbeirates statt, bei dem das Thema eingehend besprochen wurde. Dabei wurde vor Ort festgestellt, dass auf der Daglfinger Straße große Lücken im Verkehr auftreten, die das Queren der Straße ohne Gefahr möglich machen. Die Schulkinder selbst kommen fast ausschließlich mit dem Schulbus zur Schule, der direkt vor dem Gebäude hält. Für sie ist eine Querungshilfe daher nicht nötig. Besonders problematisch wäre auch die geeignete Örtlichkeit für einen evtl. Zebrastreifen. Die baulichen Gegebenheiten lassen eine direkte Lage im Kreuzungsbereich nicht zu. Zusammenfassend war man sich daher beim Ortstermin einig, dass die zwingende Notwendigkeit einer Querungshilfe nicht gesehen wird
Wir nehmen jedoch Ihre Anfrage, in der auch Sie die Eröffnung einer Kinderkrippe erwähnen, zum Anlass, die Situation an der Daglfinger Straße erneut zu überprüfen. Das Kreisverwaltungsreferat wird in Zusammenarbeit mit der Polizei die Situation vor Ort nach den Pfingstferien nochmals eingehend beobachten, ob sich die tatsächliche Situation hinsichtlich des Querungsbedarfes deutlich geändert hat. Das KVR wird Sie und den Bezirksausschuss im Anschluss vom Ergebnis unterrichten.

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