Sehr geehrter Herr H.F.,
zunächst stimme ich Ihnen bei Ihrem Hauptkritikpunkt völlig zu: es gibt in München noch immer zu wenige Betreuungsplätze für die Kleinen. Aber dass wir in München "schlafen", dass wir uns "kaum weiterentwickeln", da muss ich Ihnen doch ganz entschieden widersprechen. Im Jahr 2008 wurden in München 1.702 neue Plätze für Kinder unter drei Jahren in Krippen, Kindertageszentren (Kitz) und Kooperationseinrichtungen (Koop), sowie Eltern-Kind-Initiativen und Tagespflegestellen geschaffen. 1990 gab es in München1.908 Krippenplätze, zu Beginn des Jahres 2009 waren es mit 7.900 Plätzen in Krippen, Kitz und Koops mehr als viermal so viele. Darunter sind 2.887 Plätze in städtischen Einrichtungen, 2.062 Plätze freier Träger sowie insgesamt rund 2.775 Krippenplätze gewerblicher Einrichtungen, die in Zusammenhang mit den durch das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz verbesserten Förderungsbedingungen entstanden sind.
Was Sie bzw. Ihre Freundin betrifft: Bitte überlegen Sie, ob Ihr Kind durch Tageseltern betreut werden könnte. Die Tagesbetreuungsbörsen für Kinder finden Sie in den Sozialbürgerhäusern. Bei einer Betreuung in einer privaten Einrichtung sind unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse durch die Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe möglich.
Das aufwendige Vormerkverfahren, das Sie ansprechen, haben wir im Übrigen für unsere städtischen Krippen und Kindertageszentren seit März 2008 deutlich vereinfacht. Die Eltern können sich nun bei einer Einrichtung für bis zu sechs weitere vormerken lassen.
Sie sprechen eine angeblich "undurchsichtige" Vergabe der Plätze an. Die Vergabe richtet sich nach den Bestimmungen der geltenden Kinderkrippensatzung, die der Münchner Stadtrat beschlossen hat. Sie ist für jeden offen einsehbar, etwa im Internet unter www.muenchen.de/kindertagesbetreuung.
"Ständiges nerven" und "betteln" bringen in der Praxis der Vergabe nichts. Unregelmäßigkeiten bei der Platzvergabe sind uns bisher nicht bekannt geworden. Gemäß der Satzung müssen eine Vielzahl von Gesichtspunkten berücksichtigt werden: So werden etwa, wie Sie selbst ansprechen, soziale Härtefälle bevorzugt aufgenommen, ebenso Geschwisterkinder, außerdem muss die Einrichtung pädagogische Belange berücksichtigen, etwa die Altersmischung in der Gruppe. Die städtischen Kinderkrippen und Kindertageszentren fordern im Übrigen sehr wohl Nachweise für die Erwerbstätigkeit und für soziale Härtefälle.
Was mir ganz wichtig ist zu betonen: Wenn gemäß der Satzung Kinder bevorzugt aufgenommen werden, die in schwierigen Familienverhältnissen aufwachsen, dann geht es nicht etwa darum erwerbslose Eltern gegenüber berufstätigen Eltern zu bevorzugen. Es geht um die Kinder, die einen erhöhten Förderbedarf haben und ihnen durch die Krippe gleiche Chancen zu vermitteln.
Zum Abschluss greife ich gerne Ihre Forderung auf: "Tun Sie mehr". Genau das tun wir: Der Münchner Stadtrat hat im Dezember 2007 eine gigantische Ausbauoffensive beschlossen. Mittelfristig soll für 43 % aller Kinder unter 3 Jahren in München ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen. Dafür werden 7.900 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen. Die Investitionskosten dafür betragen 137 Millionen Euro. Die laufenden Kosten im Vollausbau 77 Millionen Euro pro Jahr.
Mit freundlichen Grüßen,

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