Sehr geehrter Herr Ude,
mir wurde die Auskunft gegeben, dass eine Parklizenz bei Verlust neu beantragt werden muß und die ganze Gebühr neu anfällt.
Sind denn diese Lizenzen nicht gespeichert mit Nummer und Lizenznehmer? Und kann nicht aufgrund der vorhandenen Lizenz ein neues Dokument ausgestellt werden?
Mit freundlichen Grüssen
Franz Tröstl
Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.
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