Sehr geehrter Herr Ude,
als Inhaber einer Bar in Schwabing, die inzwischen nach einjähriger Betriebszeit schon wieder geschlossen werden musste, bekam ich im April 2011 an einem Abend mit Live-Jazz erstmals Besuch von zwei Vertretern der Bezirksinspektion. Diese monierten einige Kleinigkeiten und
verließen daraufhin das Lokal wieder, kehrten jedoch nach ungefähr einer Dreiviertelstunde noch einmal zurück (es war kurz nach elf) und teilten meiner Angestellten mit: „Jetzt ist aber einmal ein Bußgeld fällig, Mädel” – weil nämlich der Pianist, der an diesem Abend gespielt hatte, mit einem Bier auf der Freischankfläche vor dem Lokal saß und dies ist ja nach 23 Uhr nicht mehr zulässig. Diese entgegnete jedoch bloß, dann gebe es eben eines.
Als ich im Juli den entsprechenden Bußgeldbescheid über 100 Euro zuzüglich Gebühren in den Händen hielt, fiel mir auf, dass als „Tatzeit” der „8.4., 1 Uhr 10” statt wahrheitsgemäß „7.4., 23 Uhr 10” genannt wurde. Ich habe daraufhin den zuständigen Beamten angerufen und mich zur Zahlung bereit erklärt (das „Vergehen” war ja unstrittig), wenn er die Uhrzeit entsprechend korrigieren würde: Er reagierte jedoch äußerst ruppig und erklärte sofort, dass man sich dann eben vor Gericht wiedersehen werde.
Im Prozess vor dem Amtsgericht blieben alle Beteiligten bei ihren Darstellungen. In der Befragung des Pianisten, eines Musikstudenten, fiel auf, dass der Richter ihn massiv unter Druck setzte, etwa durch den wiederholten und nachdrücklichen Hinweis auf Freiheitsstrafen für Falschaussagen. Dieser wirkte daraufhin tatsächlich etwas verunsichert, ohne sich allerdings in irgendeiner Weise in Widersprüche zu verwickeln und blieb denn auch abschließend dabei, sich genau erinnern zu können: Er habe die beiden Beamten gesehen, von mir anschließend über das Bußgeld erzählt bekommen und spätestens um viertel vor zwölf das Lokal verlassen.
Das Urteil lautete auf Zahlung des Bußgeldes, Gerichtskosten zu meinen Lasten gehend. Darüberhinaus kündigte der Richter an, er werde die Aussagen meiner Zeugen, insbesondere die des Pianisten, der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis bringen, da er nicht dulden könne, dass im Gerichtssaal derart „dreist gelogen” werde.
Der für die Urteilsbegründung entscheidende Punkt war, dass die Beamten keinerlei Motiv für eine Falschaussage gehabt hätten. Dies ist aus meiner Sicht unrichtig, da sie unbedingt ein Bußgeld verhängen wollten, dies unter Angabe der korrekten Uhrzeit jedoch kaum hätten durchsetzen können, lag diese doch, für ein erstes Bußgeld zumal, innerhalb der Kulanzgrenze. Nach meiner bzw. unserer Motivation wird dagegen nicht gefragt: Wegen eines solch verhältnismäßig geringen Bußgeldes zwei Zeugen zur Falschaussage anzustiften erscheint doch wenig sinnvoll.
Mittlerweile laufen tatsächlich Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage gegen den jungen Musiker, meine Angestellte und mich; wir mussten auch alle anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ich hatte dem Gerichtspräsidenten außerdem schriftlich mitgeteilt, dass wir alle drei bereit sind, unsere Aussagen auch zu beeiden.
Gewiss zählt es zu den zentralen Aufgaben eines Richters, eine Entscheidung zu treffen, die (da es keine wirklichen Indizien gibt) ja nur subjektiv begründet sein kann, jedoch halte ich es für empörend, dass die „unterlegene” Seite dann auch noch zusätzlich bestraft werden soll.
Aus moralischen wie politischen Gründen erscheint es uns als völlig inakzeptabel, die Zahlung eines Bußgeldes wegen „Falschaussage” (in welcher Höhe auch immer) hinzunehmen – dies würde ja doch bedeuten, eine Lüge zuzugeben, obwohl man die Wahrheit gesagt hat. Müssen wir uns also wirklich auf einen Gefängnisaufenthalt mit allen weiteren Konsequenzen einstellen?
Ich freue mich auf Ihre Antwort,
mit freundlichen Grüßen,
Thomas Degener
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am 07. März 2012
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am 07. März 2012
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am 08. März 2012
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Kommentar zu Kommentar 1 am 11. März 2012
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