Sehr geehrter Herr Heil França,
natürlich wäre es zu begrüßen, wenn wirklich alle Münchnerinnen und Münchner bei einem Bürgerentscheid mit abstimmen könnten. Allerdings wäre hierfür eine Gesetzesänderung notwendig. Denn nach der derzeitigen Rechtslage dürfen bei Bürgerentscheiden grundsätzlich nur die Bürgerinnen und Bürger abstimmen, die das Recht besitzen, an Gemeindewahlen teilzunehmen. Dieses Recht steht nach Art. 4 Abs. 1 Nummer 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz aber nur Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union zu.
Der Münchner Stadtrat hat bereits Ende 2009 mit großer Mehrheit an den Bundesgesetzgeber appelliert, im Interesse der politischen Partizipation der Nicht-EU-Staatsbürger die rechtlichen Grundlagen für die Einführung des Kommunalwahlrechts für Nicht-EU-Bürger zu schaffen. Leider ist der Gesetzgeber dieser Forderung bislang noch nicht nachgekommen. Ich selbst und die Münchner SPD vertreten diese Auffassung übrigens bereits seit 1972.
Mit freundlichen Grüßen
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