Sehr geehrter Herr Krusche,
in Ihrer Anfrage vom 02.07.2012 thematisieren Sie eine vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung - Untere Naturschutzbehörde geforderte Baumpflanzung. Leider sind nicht die näheren Umstände dieser Forderung benannt, so dass der Beantwortung kein konkreter Fall zugrunde gelegt werden konnte.
Sollte es sich in Ihrem Fall um einen Fällantrag im Rahmen eines baumschutzrechtlichen Einzelantragsverfahrens handeln, so richtet sich die Wuchsklasse nach dem Wert des gefällten Baumes und nach den Pflanzmöglichkeiten auf dem Baugrundstück. In den meisten Fällen werden die für Ersatzpflanzungen zulässigen Wuchsklassen I und II in den Ersatz- pflanzungsauflagen aber lediglich als Vorschlag formuliert, von dem unter Umständen auch abgewichen werden kann.
Handelt es sich jedoch um eine Auflagenforderung im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens, so kann Ihre Anfrage nur in Kenntnis des Einzelfalls beantwortet werden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte nochmals direkt an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstr. 28 b, 80331 München, plan@muenchen.de.
Mit freundlichen Grüßen,
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am 29. Juli 2012
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