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Autor Kristina Müller am 25. Juni 2012
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Gesellschaft und Soziales

Abrechnung Bildungs- und Teilhabepaket Schule

Sehr geehrter Herr Ude,

nach Bewilligung des Bildungs- und Teilhabepaketes (z.B. für eintägige Ausflüge) erfolgt eine Kostenübernahmeerklärung des Jobcenters an die jeweilige Schule.

Allerdings wird wird dann von den Schulen bzw. Klassenlehrern die Beträge bei den Schülern angegefordert und die Eltern müssen sich die Beträge mühsehlig zurückerstatten lassen.

Deshalb meine Frage:

Warum erfolgt keine direkte Abrechnung, wenn schon eine Kostenübernahmeerklärung vorliegt - und damit auch eine Offenlegung der finanziellen Familiensituation (Diskriminierung und Verletzung des Datenschutzes)?

Andernfalls sollte die Offenlegung unterbleiben.

Ich bitte hier dringend im Interesse von mehreren tausenden Kindern (und deren Familien) zu handeln.

Mit freundlichen Grüßen

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